ZIM – neue Richtlinie jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht

ZIM – neue Richtlinie jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht

Am 20. Januar 2020 wurde von der Bundesregierung das Zentrale Investitionsprogramm Mittelstand überarbeitet und neu aufgesetzt. Verwaltet wird es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Nun wurde die neue Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neue Richtlinie des ZIM Die neue Projektträgerschaft

 

Die bisherigen Projektträger bearbeiten zu Zeit noch die Anträge und Vorgänge, welche unter der alten Richtlinie eingegangen sind. Die entscheidungsreifen Anträge sollen alle noch diese Woche bewilligt beziehungsweise abgelehnt werden.

Außerdem sollen sogar noch im März die neue Projektträgerschaften beauftragt werden. Die Projektträger wurden bereits ausgewählt. Es fehlen nur noch einige Freizeichnungen, welche zur finalen Beauftragung benötigt werden. Leider gestaltet sich dieser letzte Vorgang durch die aktuelle Situation schwieriger. Durch die Verbreitung des COVID-19 sind viele Mitarbeiter zum Beispiel im Home Office. Dadurch laufen die Vorgänge leider sehr zäh.

Aktuelle Lage

Das BMWi ist sich der Dringlichkeit bewusst. Es weiß, dass ZIM ein wichtiger Bestandteil der Liquiditätssicherung der Unternehmen in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit ist. Aus diesem Grund wird der Bearbeitungsstau durch den starken Ansturm an Anträgen im Dezember, nun schnell abgearbeitet.

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