ZIM Kooperationsprojekte

ZIM Kooperationsprojekte

ZIM Kooperationsprojekte sind ein geeigneter Raum, um mit einem oder mehreren Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen an einem gemeinsamen FuE-Projekt zu arbeiten. Um Unklarheiten vorzubeugen, regelt ein gemeinsam geschlossener Kooperationsvertrag die Zusammenarbeit.

Welche Voraussetzungen gelten für ZIM Kooperationsprojekte?

Für die Beantragung einer Förderung für ZIM Kooperationsprojekte, gelten prinzipiell die allgemeinen ZIM Voraussetzungen der Richtlinie. Somit sind kleine sowie mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen sind ganz im Gegensatz ausschließlich für Kooperationen antragsberechtigt.

ErZIM Kooperationsprojekteschließt sich aus verschiedenen Partnern ein Kooperationsprojekt, so ist es besonders wichtig auf ein ausgewogenes Verhältnis der Projektarbeit zu achten. Das bedeutet in Klartext, dass wenn eine ZIM Kooperation aus zwei Partnern besteht, kein Partner mehr als 70 Prozent der Projektmonate übernehmen darf. Sobald mehr als zwei Partner einer Kooperation angehören, darf keiner der Partner mehr als 50 Prozent der Projektarbeit fallen. Sobald Forschungseinrichtungen involviert sind, muss darauf geachtet werden, dass sie nicht weniger als 10 Prozent und nicht mehr als 50 Prozent der Projektmonate übernehmen.

Um von Anfang an die Rahmenbedingungen des ZIM Kooperationsprojekts sowie die darauf folgende Vermarktung zu regeln, wird ein Kooperationsvertrag erstellt.

Besonders wichtig ist, dass kein gemeinsamer ZIM Antrag gestellt wird, sondern jeder der Partner seinen eigenen Antrag einreicht. Die Projektträger bewerten dennoch das gesamte Projekt. Sobald einer der Partner keine Bewilligung erhält, so erhalten die anderen Partner ebenfalls eine Ablehnung. Somit ist dann das gesamte Projekt abgelehnt.

Internationale Projekte

Auch für Kooperationsprojekte an welchen ausländische Partner beteiligt sind, kommt eine ZIM Förderung in Frage. Ausländische Partner erhalten jedoch nicht die ZIM Förderung unserer Bundesrepublik. Für sie steht der Weg aber frei gegebenenfalls eine Förderung ihres Landes zu beantragen.

Das BMWi schreibt regelmäßig für internationale ZIM Kooperationen temporäre Ausschreibungen aus. Durch solche Ausschreibungen entsteht ein großer Vorteil. Die Förderung der Partner aus Deutschland und dem Ausland sowie die Bewilligung findet koordiniert statt.

Welche Vorteile entstehen für Antragsteller?

Tendenziell erhalten sowohl nationale wie auch internationale ZIM Kooperationsprojekte eine höhere Förderquote als vergleichsweise Einzelprojekte. Hierdurch entsteht der Vorteil, dass beispielsweise der Wissens- und Technologietransfers aus der Wissenschaft in die freie Marktwirtschaft schneller erfolgt. Zudem fördern ZIM Kooperationsprojekte die Internationalisierung.

Oftmals erbringt ein Kooperationspartner erforderliche Leistungen für das Projekt, welche ein Unternehmen alleine nicht aus eigener Kraft mitbringen würde. Im Idealfall ergänzen sich die Leistungspotentiale der Partner, was viel Zeit sparen kann. Zudem trägt bei einer Kooperation keiner der Partner das volle Risiko und es besteht die Möglichkeit potentielle sowie neue Vertriebskanäle zu erschließen.

Mehr Informationen

Im Rahmen unserer ZIM Beratung prüfen wir gerne für Sie, ob Ihr Projekt für eine Kooperation in Frage kommt und knüpfen Kontakt zu geeigneten Partnern.

Hier erfahren Sie was es bei der Wahl der Kooperationspartner zu beachten gibt.

Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie Ihren kostenfreien Erstberatungstermin  oder machen Sie unseren kostenfreien Fördercheck.

 

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