Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM

Was ist ZIM?

ZIM ist ein Förderprogramm für Innovationen, verwaltet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Förderprogramm ist branchen- und technologieoffen. Dies bedeutet, dass Unternehmen unabhängig von dem Wirtschaftsbereich und der Technologie eine ZIM Förderung beantragen können. Dabei handelt es sich um einen sogenannten „verlorenen Zuschuss“. Bei diesem muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Die ZIM-Förderung unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

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Was fördert ZIM?

Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese Innovationsprojekte können einzeln oder in Kooperationen durchgeführt werden. Als Kooperationspartner sind auch nicht wirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen möglich. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand  (ZIM) unterstützt Unternehmen bei den Gehaltskosten (Arbeitnehmerbruttogehälter) für Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung (FuE) neuer Projekte. Dabei können bis zu 120.000 € pro Person und Jahr gefördert werden. Ebenfalls sind die Personaleinzelkosten für FuE-Aufträge an einen Forschungspartner zuwendungsfähig.

Wer kann ZIM beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eigenständig sind und zumindest eine Niederlassung in Deutschland haben. Kleine und mittlere Unternehmen sind solche, welche weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanzsumme haben.

Mittelständische Unternehmen, die eigenständig sind und zumindest eine Niederlassung in Deutschland haben, sind ebenfalls antragsberechtigt. Hier dürfen nicht mehr als 500 Mitarbeiter eingestellt sein und der Jahresumsatz sollte nicht mehr als 50 Mio. € betragen.

Außerdem sind mittelständische Unternehmen, die eigenständig sind und zumindest eine Niederlassung in Deutschland haben und mehr als 500 Mitarbeiter, bis zu 1.000 Mitarbeiter, beschäftigen antragsberechtigt. Diese müssen allerdings mit mindestens einem KMU kooperieren.

Nicht wirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen sind dann antragsberechtigt, wenn sie in einer Kooperation mit einem oder mehreren antragstellenden Unternehmen verbunden sind.

Welche Förderkonstellationen sind möglich?

ZIM fördert Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke. Außerdem können für Vorstudien und für Leistungen zur Markteinführung Förderungen beantragt werden.

  1. ZIM Einzelprojekte: Mit den Einzelprojekten fördert das BMWi FuE-Projekte die einzelbetrieblich, also ohne Partner, durchgeführt werden.  Hier besteht keine Kooperation zu einem weiteren Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung. Vorteil eines Einzelprojektes ist, dass die Ergebnisse und Rechte der Entwicklung schließlich bei einem Unternehmen bleiben. Jedoch muss auch das (finanzielle) Risiko des FuE-Projektes alleine getragen werden.
  2. ZIM Kooperationsprojekte: In Kooperationsprojekten arbeiten mehrere Projektpartner, beispielsweise mehrere Unternehmen oder Unternehmen mit Forschungseinrichtungen zusammen. Forschungseinrichtungen alleine sind jedoch nicht antragsberechtigt. Die Zusammenarbeit wird durch einen gemeinsamen Kooperationsvertrag reguliert, damit auf eine ausgewogene Verteilung der Projektarbeit geachtet wird. Außerdem regelt der Vertrag die anschließende Vermarktung der Innovation. Jedes beteiligte Organisation muss einen eigenen Antrag stellen. Jedoch wird das Projekt im Gesamten beurteilt. Außerdem sind internationale Kooperationen förderfähig. So werden den Antragstellern neue Vertriebswege eröffnet – außerdem sind die Förderquoten etwas höher als bei nationalen Kooperationen.
  3. ZIM Innovationsnetzwerke: Ein Innovationsnetzwerk hat zum Ziel, ein Themengebiet im Konsortium zu bearbeiten. Es muss aus mindestens sechs KMU bestehen, außerdem können Forschungseinrichtungen, Großunternehmen, Hochschulinstituten und sonstigen Einrichtungen (bspw. Verbände) bestehen teilnehmen. Aus dem Netzwerk entstehen wiederum neue Kooperationsprojekte. Auch internationale Netzwerke sind förderbar – auch hier kommen etwas höhere Förderquoten zu Trage. ZIM fördert das Netzwerkmanagement des Innovationsnetzwerkes.
  4. ZIM Durchführbarkeitsstudien: Seit der neuen Richtlinie zur ZIM Förderung sind die sog. Durchführbarkeitsstudien hinzugekommen. Diese fördern unter anderem technische Vorstudien, Tests oder Recherchen, die auf die Realisierung von Innovationsvorhaben oder Entwicklungsprojekten vorbereiten. Damit sollen vor allem kleine und junge Unternehmen an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben herangeführt werden.
  5. ZIM Leistungen zur Markteinführung: Damit können Unternehmen Zuschüsse für die Vermarktung ihrer Innovation beantragen. Das sind beispielsweise von Dritten erbracht wurden. Zum Beispiel: Innovationsberatungen, Patentierungen, Messestände usw.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der ZIM Förderung ist abhängig vom Unternehmen, dessen Größe und dessen Standort – außerdem spielt die Projektform eine Rolle. Die Förderung berechnen sich dann aus den förderfähigen Kosten, also den projektbezogenen Kosten, und der Förderquote.

Maximal förderfähige Kosten

  • Durchführbarkeitsstudien: 100.000 Euro
  • Einzelprojekte von Unternehmen: 550.000 Euro
  • Kooperationsprojekte / pro Unternehmen: 450.000 Euro – für das gesamte Projekt sind 2.300.000 Euro die Obergrenze.
  • Forschungseinrichtungen: 220.000 Euro
  • Netzwerkmanagement von nationalen Innovationsnetzwerken: 420.000 Euro
  • Netzwerkmanagement von internationalen Innovationsnetzwerken: 520.000 Euro

Davon ausgehend liegt die Spanne der Zuschüsse zwischen 112.500 Euro und 270.000 Euro.

So beantragen Sie die ZIM Förderung

Generell kann der Antrag jederzeit bei den Projektträgern eingereicht werden. Zum Antrag zählen beispielsweise die Darstellung des Projektinhalts, die ausgefüllten Antragsfirmulare, das Markteinführungskonzept und die Darstellung des Eigenanteils. Bei Kooperationsprojekten muss außerdem der Kooperationsvertrag mit angegeben werden. Um vorab zu klären, ob ein Projekt überhaupt mit ZIM gefördert werden kann, kann vorab mit Hilfe einer Skizze die Einschätzung der Projektträger eingeholt werden.

Beantragen Sie jetzt mit uns Ihren Zuschuss – wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Mehr zu unserer ZIM Beratung erfahren Sie hier.

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Weitere Infos zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand und zur Innovationsförderung finden Sie in unserem Blog.

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