Neues ZIM ab 2020
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Für technologische Innovationsprojekte gewährt es themen- sowie branchenoffen Zuschüsse und macht es somit möglich, aus innovativen Ideen innovative Produkte werden zu lassen. Die aktuell gültige ZIM-Richtlinie ist im Jahr 2015 in Kraft getreten und endet mit Ablauf des Jahres 2019.
Wer kann eine ZIM-Förderung erhalten?
Eine Förderung durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angedacht und lukrativ. Diese müssen hierfür die geltenden KMU-Kriterien der Europäischen Union (EU) erfüllen. Des Weiteren darf der Jahresumsatz der betreffenden Unternehmen maximal 50 Millionen Euro betragen. Wahlweise darf die Bilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro betragen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche ZIM-Förderung ist außerdem das Vorhandensein einer Niederlassung in Deutschland. Zudem darf die Anzahl der Mitarbeiter bei maximal 500 liegen. Kleinunternehmen genießen im Rahmen des Förderprogramms Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gesonderte Konditionen. Für sie kann sich die Stellung eines ZIM-Antrags also besonders lohnen.
Wie kann ich eine ZIM-Förderung erhalten?
Für eine Technologieförderung durch ZIM ist das Stellen eines ZIM-Antrags erforderlich. Hierfür muss folgendes beachtet werden:
- Die Antragstellung erfolgt beim jeweilig zuständigen Projektträger
- Spezielle Fristen existieren nicht. Ein ZIM-Antrag kann entsprechend fortlaufend gestellt werden
- Die aktuell geltende ZIM-Richtlinie läuft zum 31.12.2019 aus
- Jedoch können auch Innovationsvorhaben mit einem späteren Startdatum eine Förderung durch ZIM erhalten
- Vor Einreichung des ZIM-Antrags kann eine Projektskizze eingereicht werden. Dies ist jedoch freiwillig, entsprechend nimmt die Skizze keinerlei Einfluss auf die Beurteilung des tatsächlichen ZIM-Antrags
- Die Projektskizze dient vorrangig dazu, um bestehende Unsicherheiten bezüglich der Förderfähigkeit eines Projektvorhabens zu klären
Was ist die Intention von ZIM?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) verfolgt insbesondere das Ziel, die Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Forschungseinrichtungen zu stärken. Auf diese Weise soll eine generelle Stärkung der Innovationskraft Deutschlands erfolgen. Außerdem verbessert ZIM so die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und schafft Möglichkeiten für Wachstum.
Nicht zuletzt leistet ZIM wichtige Unterstützung beim Stemmen des finanziellen Aspekts von Innovationsprojekten. Damit trägt das Förderprogramm wesentlich dazu bei, dass aus innovativen Ideen auch innovative Produkte werden. Für Deutschland ist dies von essentieller Bedeutung – immerhin machen Innovationen und innovative Produkte ein Drittel der deutschen Wirtschaft aus.
Formen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)
ZIM existiert in verschiedenen Formen. Entscheidend ist dabei, ob das Innovationsprojekt alleine oder in Kooperation durchgeführt wird. Entsprechend unterscheidet man prinzipiell vier Arten von ZIM:
- ZIM-Einzelprojekte
- ZIM-Kooperationsprojekte
- ZIM-Kooperationsnetzwerke
- Forschungsaufträge im Rahmen von Einzel- oder Kooperationsprojekten
Bedingungen einer ZIM-Förderung
Projekte, die durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gefördert werden, weisen in der Regel eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten und maximal drei Jahren auf. Für Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Entwicklung erhalten Unternehmen so bis 209.000 Euro. Darüber hinaus kann im Kontext der sogenannten DL-Förderung eine zusätzliche Summe von bis zu 25.000 Euro gewährt werden. Diese ist für die Vermarktung des aus dem Projekt resultierenden innovativen Produkts bestimmt.
Die ZIM-Förderung erfolgt als verlorener Zuschuss. Die tatsächlich gewährte Fördersumme hängt von verschiedenen Faktoren ab. Relevant hierfür sind insbesondere die Größe des Unternehmens sowie der Standort desselben. Wichtig ist außerdem, ob das Innovationsprojekt alleine oder in Kooperation durchgeführt wird.
Das neue ZIM 2020
Mit Ablauf des Jahres 2019, sprich zum 31.12.2019, läuft die derzeit gültige ZIM-Richtlinie aus. Für das neue ZIM gilt folgendes:
- ZIM ist fest im Koalitionsvertrag verankert
- Erfahrungsgemäß dauert es bis zum Inkrafttreten der neuen ZIM-Richtlinie etwa fünf Monate
- Für das neue ZIM sind daher ähnliche Fristen zu erwarten
- Allen an ZIM interessierten Personen, die ein Innovationsvorhaben mit Beginn im dritten Quartal 2020 planen, empfehlen wir daher, ihren ZIM-Antrag noch 2020 zu stellen.
Sie brauchen Unterstützung bei der ZIM-Antragstellung für Ihr Innovationsprojekt? Wir bieten eine umfassende ZIM-Beratung und helfen Ihnen gerne weiter.
Änderungen durch das neue ZIM
Welche Änderungen das neue ZIM mit sich bringt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Eine verlässliche Aussage hierüber kann erst nach Verabschiedung der neuen ZIM-Richtlinie getroffen werden. Vermutlich wird das neue ZIM im dritten Quartal 2020 in Kraft treten.
Sie haben noch Fragen zu ZIM oder zu sonstigen finanziellen Aspekten Ihres Innovationsprojekts? Kontaktieren Sie uns – gerne helfen wir Ihnen jederzeit beim Klären Ihrer Fragen.
Auch steht Ihnen unser kostenloser Fördercheck zur Überprüfung der Förderfähigkeit Ihres Innovationsvorhabens zur Verfügung.