Neue GRW Fördergebiete ab 2022
Ab 2022 wird die Regionalförderung der „Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, neu ausgerichtet. Die GRW Fördergebiete erhalten ein Update und so können sich weitere Regionen den Investitionszuschuss sichern.
Die GRW Förderung zählt unter anderem zu den wichtigsten und umfrangreichsten Förderprogrammen Deutschlands, mit dem Ziel, die Wirtschaft in sogenannten „strukturschwachen“ Regionen zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.
Diese GRW Fördergebiete sind ab 2022 neu
Die Fördergebietskarte legt die neuen Fördergebiete fest. Die Karte ist bisher unter Vorbehalt veröffentlicht. Die Genehmigung durch die EU-Kommission wird für Anfang 2022 erwartet. Im Vergleich zu den bisherigen Fördergebieten ist die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Förderperiode zu erkennen. Unter anderem ist in Thüringen eine starke wirtschaftliche Entwicklung zu verzeichnen, sodass in der neuen Förderperiode eine geringere Förderquote für diese Region zur Verfügung steht. Ganz entfallen sind unter anderem Potsdam, Krefeld oder auch Lüneburg.
Gleichzeitig erhalten Regionen die Förderung, die bisher nicht in der Karte berücksichtigt wurden. Rund 30 Kommunen können ab 2022 die Investitionsförderung beantragen:
- Bayern: Landkreis Kronach
- Hessen: Odenwaldkreis
- Niedersachsen: Landkreise Rotenburg (Wümme), Wesermarsch, Ammerland, Cloppenburg, Osnabrück, kreisfreie Stadt Osnabrück
- Nordrhein-Westfalen: Landkreis Paderborn, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Kleve, Viersen, Düren und Euskirchen
- Rheinland-Pfalz: Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bernkastell-Wittlich, Vulkaneifel, Kusel, Kaiserslautern, der Rhein-Hunsrück-Kreis, Pirmasens, kreisfreie Städte Worms, Trier, Zweibrücken sowie weitere Teile des Donnersbergkreises.
- Saarland: Saarpfalzkreis, Landkreise Merzig-Wadern und St.Wendel
- Schleswig-Holstein: Kreis Pinneperg
Über die Investitionsförderung
Generell können mit Hilfe der GRW Förderung Investitionen in Anlagevermögen gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für neue Maschinen, Einrichtungen oder Gebäude. Die Förderung ist in erster Linie für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) mit einer Betriebsstätte in einem GRW Fördergebiet. Langfristig sollte die Investition die Region stärken, heißt das Gesamteinkommen der Region erhöhen und Arbeitsplätze sichern.
Unterteilt ist die Karte in C- und D-Gebiete. Die Fördersätze wurden im Rahmen der Überarbeitung ebenso angepasst.
- C-Gebiete: Kleine Unternehmen können 35 Prozent der Investitionskosten gefördert bekommen, mittlere Unternehmen profitieren von einer Förderquote von 25 Prozent und große Unternehmen erhalten 15 Prozent Förderung.
- D-Gebiete: Die Förderquote für kleine Unternehmen beträgt 20 Prozent, für mittlere Unternehmen 10 Prozent.
Kontakt und Beratung
Durch unsere langjährige Erfahrung im Fördermittelgeschäft kennen wir uns Bestens aus und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Bei Fragen kontaktieren Sie uns.