GRW Reform: Nachhaltige Investitionen und regionale Wirtschaftsförderung
Mit der GRW Reform lenkt die deutsche Strukturpolitik ihr Augenmerk nicht nur auf Arbeitsplatzschaffung und -sicherung, sondern auch auf die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die Veränderungen in der regionalen Wirtschaft, insbesondere das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und den demografischen Wandel. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Veränderungen die Reform mit sich bringt und wie Sie von den Fördermöglichkeiten profitieren können.
Die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Die GRW Förderung ist ein Instrument der deutschen Strukturpolitik, bei dem Bund und Länder gemeinsam Verantwortung tragen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen zu stärken, indem gewerbliche und regionale Investitionen gefördert werden. Seit ihrer Einführung in den 1970er Jahren haben über 150.000 Investitionsvorhaben stattgefunden und es wurden insgesamt 78 Milliarden Euro investiert. Dadurch wurden rund 4,8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert, und die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den Regionen nachweislich verbessert. Die größte GRW Reform trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Neuerungen der GRW Reform im Überblick
Die aktuelle gesellschaftliche und strukturpolitische Lage, wie der Klimawandel, die Energiekrise und der demografische Wandel, stellen strukturschwache Regionen vor große Herausforderungen und erfordern Veränderungen. Die GRW Reform berücksichtigt diese Themen und integriert sie in den GRW Koordinierungsrahmen von Bund und Ländern.
Um die eigenständige Regionalentwicklung und regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, entfällt nun die Voraussetzung der Exportorientierung. Früher wurden Unternehmen nur dann gefördert, wenn sie ihre Produkte oder Dienstleistungen überregional (in einem Umkreis von mindestens 50 km) absetzten. Diese Voraussetzung wurde abgeschafft, so dass nun auch Unternehmen, die regional agieren, in den Genuss der Förderung kommen können.
Zusätzlich vereinfacht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Fördervoraussetzungen in Bezug auf die Absatzstruktur der Unternehmen. In Zukunft ist dies keine Voraussetzung mehr, sondern es kommt nur noch auf die Art der Tätigkeit und ihre regionalwirtschaftlichen Effekte an. Die förderfähigen Tätigkeiten werden in einer Positivliste zusammengefasst und nach Wirtschaftszweigen klassifiziert.
Die GRW Reform bleibt weiterhin branchenoffen, d.h. Unternehmen, die ihre Tätigkeit nicht in der genannten Positivliste finden, können dennoch eine Förderung erhalten, sofern sie einer Tarifbindung unterliegen oder tarifgleiche Löhne zahlen. Auf diese Weise sollen eine angemessene Entlohnung und „gute Arbeit“ unterstützt werden.
Fokus auf klimafreundliche Investitionen
Mit der GRW Reform erhalten insbesondere forschungsintensive und klimafreundliche Investitionen erleichterte Fördervoraussetzungen. Damit werden Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit belohnt. Beispielsweise werden die Weiternutzung und Umgestaltung bestehender Industrie- und Gewerbegelände stärker gefördert als die Erschließung neuer Infrastruktur. Gleiches gilt für die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Bereich der nachhaltigen Wirtschaft.
Neu mit der GRW Reform: „Regionale Daseinsvorsorge“: Die regionale Daseinsvorsorge spielt eine wichtige Rolle in der GRW Reform. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur werden zukünftig unterstützt, sofern sie zur regionalen Daseinsvorsorge beitragen. Die Gemeinden haben die Entscheidungsbefugnis darüber, welche Faktoren der regionalen Daseinsvorsorge gefördert werden.
Das neue Regelwerk der GRW Reform ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Während einer Übergangszeit von einem Jahr haben die Länder die Wahl zwischen den neuen und alten Regelungen.
Weitere Informationen zur GRW Reform finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Fazit: Die GRW Reform eröffnet Unternehmen neue Chancen, von der Förderung für nachhaltige Investitionen und der Stärkung der regionalen Wirtschaft zu profitieren. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und informieren Sie sich bei DORUCON über die genauen Voraussetzungen und Beratungsmöglichkeiten. Starten Sie Ihre nachhaltigen Investitionen und leisten Sie einen Beitrag zur Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.