Förderung des Pilotinnovationswettbewerbs „Energieeffizientes KI-System“
Am 29. August 2018 wurde durch das Bundeskabinett die Gründung einer Agentur beschlossen, welche die Förderung von Sprunginnovationen fördert. Damit schafft Deutschland erstmalig einen innovationspolitischen Ansatz zur Förderung disruptiver Innovationen. Im Rahmen des Pilotinnovationswettbewerbs „Energieeffizientes KI-System“ wird so die Umsetzung innovativer Ideen in innovative Produkte aus dem Bereich der Elektronik-Hardware für Künstliche Intelligenz (KI) gefördert.
Ziel der Förderung
Im Rahmen des „Energieeffizienten KI-Systems“ möchte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Pilot-Wettbewerbe mit besonderer technologischer sowie gesellschaftlicher Relevanz fördern. Eine gesteigerte Energieeffizienz von KI-Systemen ist notwendig, um die wachsende Verbreitung dieser rechenintensiven Technologien gewährleisten zu können. Damit wäre es nicht nur möglich, den stetig wachsenden Energiebedarf von Telekommunikations- und Informationstechnologien zu kompensieren, sondern ebenso wäre die Erschließung von bestimmten Anwendungen, wie etwa die von mobilen Endgeräten, umsetzbar.
Ziel der Technologieförderung von energieeffizienten KI-Systemen ist es entsprechend, die Innovationsdynamik Deutschlands im Bereich der KI-Hardware voranzutreiben. Hierfür ist die Verbindung neuartiger Hardware-Konzepte mit den dazugehörigen Software-Komponenten, welche dazu fähig sind, den Energieverbrauch der Systeme der Künstlichen Intelligenz deutlich zu senken, intendiert. Der Pilotinnovationswettbewerb „Energieeffizientes KI-System“ soll dabei das bereits vorhandene Potential der Forschungskompetenz zur KI-Hardware in Deutschland aufzeigen, genauso jedoch Möglichkeiten für neue Ideen und Innovationen schaffen.
Gegenstand der Förderung
Für die Förderung im Kontext des Pilotinnovationswettbewerbs „Energieeffizientes KI-System“ gelten die folgenden Bedingungen:
- Förderfähig sind Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben von bis zu zwei Partnern aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Bis zum Stichtag sind Skizzen einzureichen, die von einem Gutachtergremium geprüft werden
- Von den eingereichten Projektskizzen werden bis zu zehn ausgewählt
- In einer einjährigen Wettbewerbsphase wird dann parallel an der Umsetzung in den Kategorien FPGA-System und ASIC-Design gearbeitet
- Anschließend erfolgt eine Evaluierung der Ergebnisse sowie die Bekanntgabe der Wettbewerbsgewinner auf einer Abschlussveranstaltung
- Das Vorgehen ist frei wählbar, denkbar sind etwa FPGA- oder ASIC-Ansätze bis hin zu neuromorphen Architekturen
- Nicht förderfähig sind dagegen Lösungen, die ausschließlich auf die Optimierung von Software-Komponenten abzielen und/oder kommerziell erhältliche Hardware-Systeme in unveränderter Form nutzen
Wer kann eine Förderung für innovative KI-Hardware erhalten?
Eine Förderung durch den Pilotinnovationswettbewerb „Energieeffizientes KI-System“ können Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten. Voraussetzung ist dabei, dass das geplante Vorhaben nicht im wirtschaftlichen Bereich angesiedelt ist. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist zudem daran interessiert, Hochschulen der angewandten Wissenschaften verstärkt zu einer Teilnahme an der Forschungsförderung anzuregen. Sie werden deshalb nachdrücklich dazu aufgefordert, sich am Pilotinnovationswettbewerb „Energieeffizientes KI-System“ zu beteiligen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung von energieeffizienten KI-Systemen
Zuwendungen werden im Weg der Projektförderung gewährt. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die zuwendungsfähigen Kosten umfassen unter anderem die Kosten für Personal, Reisetätigkeiten, Verbrauchsmaterialien und unter Umständen auch die Kosten für die Vergabe von Aufträgen. In begründeten Ausnahmefällen sind außerdem die Ausgaben für Investitionen förderfähig.
Weitere Förderkonditionen
Für die weiteren Förderkonditionen im Rahmen des Pilotinnovationswettbewerbs „Energieeffizientes KI-System“ gilt:
- Die Verbundpartner stellen sicher, dass bei Verbundvorhaben keine indirekten, mittelbaren Beihilfen an Unternehmen fließen
- Bevor eine Förderentscheidung über ein Verbundvorhaben getroffen wird, muss prinzipiell eine Übereinkunft über weitere durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden
- Zur Durchführung von Erfolgskontrollen müssen die hierfür benötigten Daten dem BMBF oder sonstigen beauftragten Institutionen durch den Zuwendungsempfänger mitgeteilt werden
Zusätzliche Informationen zur Förderung des Pilotinnovationswettbewerbs „Energieeffizientes KI-System“
Weiterführende Informationen zur Förderung von KI-Hardware im Rahmen des Pilotinnovationswettbewerbs „Energieeffizientes KI-System“ finden sich hier.
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