Die neue Bescheinigungsstelle und das Bescheinigungsverfahren der Forschungszulage
Bei Interesse an der Beantragung der Forschungszulage, bedarf es zuerst einer Bescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt die Forschungstätigkeit eines Unternehmens. Nun ist die zuständige Bescheinigungsstelle der Forschungszulage (BSFZ) bekannt.
Die Bescheinigungsstelle der Forschungszulage
Die Bescheinigungsstelle der Forschungszulage, ist ein Zusammenschluss aus drei Projektträgern. Die AiF Projekt GmbH, die VDI Technologiezentrum GmbH und der DLR Projektträger wurden mit der Aufgabe beauftragt, die Anträge zum Nachweis der Innovationshöhe zu prüfen und zu beurteilen. Unternehmen ist es erst mit bewilligter Bescheinigung möglich, die Forschungszulage anschließend beim Finanzamt zu beantragen.
Wozu benötigt man eine Bescheinigung im Voraus?
Die Forschungszulage ist in einem eigenen Gesetz, dem Forschungszulagengesetz FzulG geregelt und somit liegt darauf ein Rechtsanspruch vor. Allerdings steht für die Forschungszulage nur ein begrenztes Budget zur Verfügung, weshalb nicht jeder Interessent die Forschungszulage in Anspruch nehmen kann. Es ist also notwendig, die Bescheinigung vorab vorzulegen, um im Anschluss den Antrag beim Finanzamt für die Forschungszulage zu stellen.
Das Prüfverfahren der Bescheinigungsstelle
Um eine Bewilligung des FuE-Vorhabens zu erhalten, muss die Forschung und Entwicklung zur „systematischen Erweiterung des Wissenstandes“ beitragen. Somit ist das Erfüllen mehrerer Kriterien obligatorisch:
Die Ergebnisse des Projekts müssen neuartig und originär sein. Des Weiteren ist es wichtig, dass sie schöpferisch sind. Sie zeichnen sich durch einen erweiterten Wissenstand aus und überzeugen mit völlig neuartigen Ergebnissen. Ebenfalls ist es wichtig, dass die Projekte planbar im Bezug auf Budget und Ressourcen sind. Final muss darauf geachtet werden, dass die Forschungsergebnisse, egal ob positiv oder negativ, uneingeschränkt von anderen nachvollzogen und reproduziert werden können.
Die Bescheinigung und Beantragung
Das Bewilligungsverfahren
Einen Antrag zum Nachweis der Forschungsarbeit kann sowohl vor, während und nach dem Forschungsprojekt gestellt werden. Im Allgemeinen besteht keine Einreichungsfrist des Antrags, jedoch ist es ratsam, die Abgabenordnung zu beachten. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, für Projekte welche nach dem 01.Januar 2020 begonnen haben zu beantragen.
Es empfiehlt sich, bei Interesse mehrere Projekte über die steuerliche Forschungsförderung fördern zu lassen, eine gemeinsame Beantragung der Bescheinigung in Angriff zu nehmen. Jedoch ist es wichtig, dass die verschiedenen Projekte ganz klar voneinander abgegrenzt dargestellt sind. Ab dem Zeitpunkt der finalen Einrichtung der Bescheinigungsstelle, ist die Beantragung möglich. Diese findet über ein Web-Portal statt. Einzelheiten, wie beispielsweise Informationen zur Beantragung und Formulare sind bisher noch nicht veröffentlicht.
Die Beantragung
Prinzipiell ist es jedem steuerpflichtigem Unternehmen, unabhängig von Größe oder Gewinnsituation möglich, die steuerliche Forschungsförderung in Anspruch zu nehmen. Es ist ebenfalls möglich, Auftragsforschungen fördern zu lassen. Sobald die Bescheinigung dem Unternehmen vorliegt, besteht die Möglichkeit die Forschungszulage nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in welchem die Kosten angefallen sind, beim Finanzamt zu beantragen.
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