BMWi fördert digitale Pioniere mit IGP
Mit dem Innovationsprogramm erweitert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sein Portfolio auf nichttechnische Innovationen. Technische Innovationen sind zumeist durch ZIM oder auch KMU innovativ abgedeckt. Die neue ZIM Richtlinie schließt zwar digitale Innovationen nicht mehr grundsätzlich aus, dennoch deckt die IGP Förderung den digitalen Sektor in der ersten Förderrunde ab.
In der ersten Ausschreibungsrunde werden explizit digitale und innovative Geschäftsmodelle gefördert, z.B. Apps oder digitale Plattformen. Es sollen weitere Ausschreibungen zu Themen der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu Innovationen mit „hohem sozialem Impact“ folgen (z.B. Bildung, Informationszugang).
Wen fördert IGP?
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland. Außerdem können externe Partner, z.B. über Unteraufträge, mit ins Projekt eingebunden werden. Auch Freiberufler, Handwerker oder andere Selbstständige und gemeinnützige Unternehmen sind antragsberechtigt. Auch „Fast-Unternehmen“, die noch vor der Gründung stehen, können Anträge einreichen. (Bis zur Zuwendung muss das Unternehmen allerdings gegründet sein)
Was fördert IGP?
Das Innovationsprogramm IGP unterscheidet drei Projektformen:
- Projektform A (Frühphase / Machbarkeit): In dieser Projektform werden experimentelle Einzel- und Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase gefördert (oftmals Machbarkeitsstudien). Die maximale Laufzeit beträgt 12 Monate.
- Projektform B (Ausreifung / Marktpilotierung): Projektform B fördert Einzel- und Kooperationsprojekte, die der Ausreifung der Innovation dienen (Markttests und eine erste Markteinführung). Die maximale Laufzeit beträgt 24 Monate.
- Projektform C (Netzwerke): Ähnlich zu ZIM fördert IGP Innovationsnetzwerke, die im gemeinsamen Austausch Ideen und Wissen zu Innovationsthemen erarbeiten. Eine Netzwerkeinrichtung übernimmt die Koordination. Die Laufzeit beträgt hier maximal 27 Monate.
Wie fördert IGP?
Hinsichtlich der Fördersätze unterscheidet die Richtlinie zwischen den Projektformen und der Unternehmensgröße. In Projektform A ist die Förderung auf 70.000 Euro begrenzt, in Projektform B auf 300.000 Euro. Projektform C unterscheidet wiederrum zwei Phasen, in Phase 1 können maximal 100.000 Euro gefördert werden, in Phase 2 (Fördersätze in Klammern) maximal 200.000 Euro.
Unternehmensgröße | A | B | C |
---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | 70% | 55% | 90% (80%) |
Kleinunternehmen | 65% | 50% | 90% (65%) |
Mittlere Unternehmen | 60% | 45% | 90% (50%) |
Gemeinnützige Unternehmen | 75% | 70% | X |
Forschungseinrichtungen | X | 100% | X |
Bis 28. Februar 2020 können die Anträge der ersten Förderrunde eingereicht werden. Weitere Förderaufrufe sind für dieses Jahr geplant.