Leistungen zur Markteinführung

Leistungen zur Markteinführung

Eine Innovation gilt erst dann als erfolgreich, wenn sie auf dem Markt platziert ist. Aus diesem Grund besteht für Unternehmen eines bewilligten ZIM Projekts die Möglichkeit, Leistungen zur Markteinführung zu beantragen.

Überblick – Leistungen zur Markteinführung

Sobald ein Zusammenhang zwischen einem ZIM Projekt und dem Beantragen der Leistungen zur Markteinführung besteht, bezuschusst ZIM diese grundsätzlich. Dabei ist es wichtig, dass externe Dienstleistungen der Markteinführung dienen und die Aufträge nach wirtschaftlichen Aspekten vergeben werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Innovationsberatungsdienste: Beratung im Bereich Wissenstransfer, Erwerb und Schutz sowie Verwertung immaterieller Vermögenswerte, Anwendung von Normen und Vorschriften
  • Innovationsunterstützende Dienstleistungen: Bereitstellen von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien, Durchführung von Marktforschung, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung
  • Messeauftritte
  • Beratung zu Produktdesign sowie Vermarktung

Die Dienstleistungsförderung

Leistungen zur Markteinführung

Antragsberechtige Unternehmen

Unternehmen, welche für ihr FuE-Projekt eine ZIM Förderung erhalten, haben die Möglichkeit zusätzlich die Förderung von Leistungen zur Markteinführung zu beantragen. Zudem können KMU bis 250 Mitarbeiter durch die Dienstleiostungsförderung Innovationsberatungen sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen geltend machen. Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl bis 1.000 sind außerdem in der Lage, Messeauftritte sowie Beratungen zur Vermarktung und Design fördern zu lassen. Hierbei ist es wichtig, die De-Minimis Regel im Auge zu behalten: Im Rahmen von drei Jahren gibt es eine Begrenzung der Fördermittel auf 200.000 Euro.

Wie wird gefördert?

Unternehmen erhalten die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Dies gilt sowohl für die Förderung des ZIM Projekts als auch für die Förderung der Leistungen zur Markteinführung. Die Bemessungsgrundlage hierfür sind die Kosten für Leistungen Dritter und werden bis maximal 60.000 Euro zu 50 Prozent gefördert. Pro Antrag beträgt die Mindestförderhöhe 1.000 Euro. Eine Beantragung der Förderung zu Leistungen zur Markteinführung, ist nach der Bewilligung des ZIM Projektes, aber maximal 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss möglich.

Weitere Informationen zu Leistungen zur Markteinführung

Füllen Sie unseren kostenfreien Fördercheck aus und nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir bewerten kostenfrei Ihre Projektidee und beraten Sie welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Nicht nur nach dem ZIM Projekt, sondern bereits vorher kann die Förderung, die sogenannte ZIM Durchführbarkeitsstudie beantragt werden.

Interesse an einer ZIM Beratung? Hier erfahren Sie mehr.

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