Einzelprojekte mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand

Einzelprojekte mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand

Das BMWi bietet Unternehmen die Möglichkeit Einzelprojekte mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand zu starten. Somit können einzelbetriebliche FuE-Vorhaben gefördert werden. Unter ZIM Einzelprojekten versteht man FuE-Projekte, welche Unternehmen alleine und somit ohne Partner verwirklichen.

 Einzelprojekte : Vor- und Nachteile

Einzelprojekte mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand

Wenn ein Unternehmen alleine einen ZIM Antrag stellt, behält es seine Unabhängigkeit. Entscheidet sich ein Unternehmen jedoch für die Durchführung eines ZIM Kooperationsprojekts, so regeln die Partner die Anteile innerhalb eines Kooperationsvertrags. Somit behält das antragstellende Unternehmen, anders als bei einem ZIM Einzelprojekt, nicht der alleinige Besitzer und Verwerter der Rechte. Auch wenn das Unternehmen im Einzelprojekt Forschungsaufträge an extern vergibt, bleibt es alleiniger Besitzer aller Rechte.

Andererseits trägt bei einem Einzelprojekt das Unternehmen jedoch das gesamte finanzielle sowie technologische Risiko alleine. Zudem muss das Projektvolumen ebenfalls alleine gestemmt werden. Zu alldem kommt hinzu, dass die Förderquoten von ZIM Einzelprojekten etwas niedriger ausfallen als vergleichsweise bei Kooperationsprojekten. Jedoch gilt es zu beachten, dass auch Einzelprojekte mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand beachtliche Fördersummen erreichen können.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für ZIM Einzelprojekte ist ausschließlich der Mittelstand, also kleine, mittlere sowie weitere mittelständische Unternehmen. somit gilt das laut der KMU Definition für folgende Unternehmen:

  • kleine Unternehmen:
    • kleiner 50 Mitarbeiter
    • weniger als 10 Mio. € Jahresumsatz
    • Bilanzsumme kleiner als 10 Mio. €
  • mittlere Unternehmen:
    • kleiner 250 Mitarbeiter
    • weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz
    • Bilanzsumme kleiner als 43 Mio. €
  • weitere mittelständische Unternehmen
    • kleiner als 500 Mitarbeiter

Auch wenn das Forschungsprojekt im Alleingang vollzogen wird ist es möglich, dass Unteraufträge zum Beispiel an Lohnfertiger vergeben werden.

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 Höhe der Förderung

Das BMWi begrenzt die zuwendungsfähigen Kosten für ZIM Einzelprojekte bei 550.000 Euro. Zudem gibt es unterschiedliche Fördersätze für verschiedene Unternehmenskategorien. Für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen liegt die Förderquote bei 45 Prozent. Kleine Unternehmen, welche zudem jünger als 10 Jahre sind haben eine Förderquote von ebenfalls 45 Prozent. Kleine Unternehmen, welche älter als 10 Jahre sind und nicht in einer strukturschwachen Region liegen, haben hingegen eine Förderquote von 40 Prozent. Mittlere Unternehmen haben eine Förderquote von noch 35 Prozent und weitere mittelständische Unternehmen von 25 Prozent.

Somit ergibt sich ausgehend von den maximal Förderfähigen Kosten eine Spanne von 137.500 Euro für ein Projekt eines Unternehmens mit 250 bis 500 Mitarbeitern sowie 247.500 Euro für ein Projekt eines Unternehmens mit weniger als 50 Mitarbeitern und Standort in einer strukturschwachen Region.

Mehr

Vorbereitung auf das FuE-Vorhaben dank Durchführbarkeitsstudien

Zur Vorbereitung der technischen, wissenschaftlichen sowie finanziellen Ressourcen dienen ZIM Durchführbarkeitsstudien. Somit ist es ein Schritt in Richtung erfolgreiches innovatives Projekt. Das bedeutet, dass Leistungen die der Prüfung der Durchführbarkeit dienen, vorab mit ZIM gefördert werden können.

Leistungen zur Markteinführung

Mit Hilfe der ZIM Leistungen zur Markteinführung fördert das BMWi Maßnahmen, die die Markteinführung fördern. Da Innovationen erst als erfolgreich gelten, wenn sie am Markt platziert sind, ist dies ein sehr förderliches Werkzeug für Unternehmen.

Kontakt

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