Die neue ZIM Richtlinie ist da!

Die neue ZIM Richtlinie ist da!

Am 20. Januar 2020 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die neue ZIM Richtlinie. Diese löst die vorherige Richtlinie ab. So stehen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in diesem Jahr 555 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der neuen ZIM Richtlinie werden nunmehr innovative, junge und kleine Unternehmen angesprochen und verstärkt Verbesserungen im Technologie- und Wissenstransfer gefördert. Auch Unternehmen strukturschwacher Regionen spielen eine gesonderte Rolle.

Was ist neu?

Das bisher bewährte Förderprogramm ZIM wird mit der Aktualisierung der Richtlinie an vielen Stellen zum einen optimiert, zum anderen erweitert. So adressiert die Förderung ab sofort zunehmend junge und kleine Unternehmen, u.a. auch aus den strukturschwachen Regionen, um sie an Forschungsprojekte und Innovationsvorhaben heranzuführen.

Mit Hilfe der Förderung sogenannter Durchführbarkeitsstudien wird ihnen eine Hürde, die FuE-Projekte mit sich bringt, genommen. Des weiteren konkretisiert die neue ZIM Richtlinie den Wissens- und Technologietransfer von der Forschung in die Marktwirtschaft. So werden ab sofort auch  Unternehmen, die (einschließlich ihrer verbundenen oder Partnerunternehmen) weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen, in die Förderung mit eingeschlossen. Zuvor beschränkte sich diese auf Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Kooperation mit mindestens einem KMU – sodass größere Unternehmen als „Beschleuniger“ der Innovation dienen können, da sie oftmals bestehende Kontakte in die Wirtschaft herstellen können. Hinzu kommen Leistungen der Martkteinführung. Das bedeutet, dass ab sofort Dienstleistungen wie beispielsweise Innovationsberatungen oder auch Messeauftritte mit der Richtlinie abgedeckt sind.

Die neue ZIM Richtlinie erhöht die zuwendungsfähigen Kosten

  • Einzelprojekte können fortan 550.000 Euro geltend machen, zuvor waren es 380.000 Euro
  • Bei Kooperationsprojekten beträgt die maximale Summe 2.3 Millionen Euro, unter der alten Richtlinie 2 Millionen Euro
  • Auch in den Netzwerken gibt es eine Erhöhung: Die maximale Fördersumme liegt nun bei 420.000 Euro (bzw. 520.000 Euro bei internationalen Netzwerken).

Das gesamtdeutsche Fördersystem

Die neue ZIM Richtlinie integriert erstmals das neue gesamtdeutsche Fördersystem. Dieses bewertet die Strukturschwäche einer Region und verteilt danach die Fördertöpfe. Zuvor erhielten Unternehmen neuer Bundesländer gesonderte Fördersätze, ab sofort entscheidet die Strukturschwäche darüber. So haben Unternehmen beispielsweise aus den ehemaligen Kohleregionen einen erheblichen Vorteil durch erhöhte Fördersätze mit der ZIM Förderung. Auch junge und kleine Unternehmen dieser Regionen werden in der neuen Richtlinie als Reaktion auf die aktuelle Marktdynamik Rechnung getragen.

Über ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, ZIM, ist die größte Förderung des BMWi für KMU. Es unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Form von Zuschüssen, unabhängig der Technologie oder Branche. Im Wesentlichen werden drei Projektformen unterschieden: Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte. Mehr dazu

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