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Kategorie: Allgemein

Wie Sie die steuerliche Förderung für Innovationsprojekte nutzen

Wie Sie die steuerliche Förderung für Innovationsprojekte nutzen

Die steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland bietet eine essenzielle finanzielle Unterstützung bei der Realisierung von Innovationsprojekten. Sie ebnet den Weg für Projekte, die ohne die nötige finanzielle Unterstützung sonst nicht umgesetzt werden könnten. Dennoch sind bei der Beantragung der Forschungszulage einige wichtige Punkte zu beachten.

Einblick in die Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine Unterstützung vom Staat, die darauf abzielt, Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu unterstützen. Die Förderung deckt 25% der förderfähigen Aufwendungen ab und kann bis zu einem Betrag von 1 Million Euro pro Jahr gewährt werden. Dies basiert auf dem Forschungszulagengesetz, wodurch antragsberechtigte Unternehmen ihren Rechtsanspruch geltend machen können.

Für die Forschungszulage werden bestimmte Aufwendungen in Betracht gezogen, darunter die Personalkosten, die im Rahmen des F&E-Projektes anfallen, sowie die Kosten für externe Auftragnehmer. Um förderfähig zu sein, muss ein Unternehmen keine spezifischen Kriterien erfüllen. Prinzipiell ist jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen antragsberechtigt, unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße.

steuerliche Förderung beantragen

So beantragen Sie die steuerliche Förderung

Es gibt keine spezifische Frist oder Deadline für die Einreichung eines Antrags auf Forschungszulage. Sie können den Antrag rückwirkend, während oder sogar vor dem Projekt stellen. Bei einer rückwirkenden Antragstellung können Sie maximal die letzten vier Jahre – also bis 2020 – geltend machen.

Der erste Schritt zur Beantragung der Forschungszulage ist die Beantragung einer Bescheinigung, die Ihre Forschungstätigkeit belegt. Sobald Ihnen die Bescheinigung ausgestellt wurde, können Sie im zweiten Schritt Ihren Anspruch auf Forschungszulage beim Finanzamt geltend machen.

Die Vorteile einer professionellen Beratung

Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, die Beantragung der Forschungszulage zu optimieren und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die bestmögliche Förderung erhält. Das erfahrene Beraterteam von DORUCON identifiziert förderfähige Projekte, arbeitet das Förderkonzept aus und übernimmt die komplette Antragstellung für Sie. Das Ergebnis? Sie als Antragsteller müssen sich nicht mit dem Förderantrag beschäftigen und können sich voll auf Ihre Projekte und Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.

Warum sich ein Antrag auf Forschungszulage immer lohnt

Neben der finanziellen Unterstützung hat der Antrag auf Forschungszulage noch weitere Vorteile:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Umsetzung von Innovationsprojekten können Unternehmen ihre Wettbewerbsposition stärken.
  • Förderung von Forschung und Entwicklung: Die Forschungszulage unterstützt die Schaffung von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit: Die Förderung ermöglicht es Unternehmen, ihre Ressourcen zu bündeln und neue Partnerschaften zu schließen.

Starten Sie jetzt mit Ihrem Antrag auf Forschungszulage und lassen Sie sich Ihre Förderung nicht entgehen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen.

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GRW Reform: Nachhaltige Investitionen und regionale Wirtschaftsförderung

GRW Reform: Nachhaltige Investitionen und regionale Wirtschaftsförderung

Mit der GRW Reform lenkt die deutsche Strukturpolitik ihr Augenmerk nicht nur auf Arbeitsplatzschaffung und -sicherung, sondern auch auf die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die Veränderungen in der regionalen Wirtschaft, insbesondere das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und den demografischen Wandel. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Veränderungen die Reform mit sich bringt und wie Sie von den Fördermöglichkeiten profitieren können.

Die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Die GRW Förderung ist ein Instrument der deutschen Strukturpolitik, bei dem Bund und Länder gemeinsam Verantwortung tragen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen zu stärken, indem gewerbliche und regionale Investitionen gefördert werden. Seit ihrer Einführung in den 1970er Jahren haben über 150.000 Investitionsvorhaben stattgefunden und es wurden insgesamt 78 Milliarden Euro investiert. Dadurch wurden rund 4,8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert, und die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den Regionen nachweislich verbessert. Die größte GRW Reform trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Neuerungen der GRW Reform im Überblick

Die aktuelle gesellschaftliche und strukturpolitische Lage, wie der Klimawandel, die Energiekrise und der demografische Wandel, stellen strukturschwache Regionen vor große Herausforderungen und erfordern Veränderungen. Die GRW Reform berücksichtigt diese Themen und integriert sie in den GRW Koordinierungsrahmen von Bund und Ländern.

Um die eigenständige Regionalentwicklung und regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, entfällt nun die Voraussetzung der Exportorientierung. Früher wurden Unternehmen nur dann gefördert, wenn sie ihre Produkte oder Dienstleistungen überregional (in einem Umkreis von mindestens 50 km) absetzten. Diese Voraussetzung wurde abgeschafft, so dass nun auch Unternehmen, die regional agieren, in den Genuss der Förderung kommen können.

Zusätzlich vereinfacht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Fördervoraussetzungen in Bezug auf die Absatzstruktur der Unternehmen. In Zukunft ist dies keine Voraussetzung mehr, sondern es kommt nur noch auf die Art der Tätigkeit und ihre regionalwirtschaftlichen Effekte an. Die förderfähigen Tätigkeiten werden in einer Positivliste zusammengefasst und nach Wirtschaftszweigen klassifiziert.

Die GRW Reform bleibt weiterhin branchenoffen, d.h. Unternehmen, die ihre Tätigkeit nicht in der genannten Positivliste finden, können dennoch eine Förderung erhalten, sofern sie einer Tarifbindung unterliegen oder tarifgleiche Löhne zahlen. Auf diese Weise sollen eine angemessene Entlohnung und „gute Arbeit“ unterstützt werden.

GRW Reform

Fokus auf klimafreundliche Investitionen

Mit der GRW Reform erhalten insbesondere forschungsintensive und klimafreundliche Investitionen erleichterte Fördervoraussetzungen. Damit werden Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit belohnt. Beispielsweise werden die Weiternutzung und Umgestaltung bestehender Industrie- und Gewerbegelände stärker gefördert als die Erschließung neuer Infrastruktur. Gleiches gilt für die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Bereich der nachhaltigen Wirtschaft.

Neu mit der GRW Reform: „Regionale Daseinsvorsorge“: Die regionale Daseinsvorsorge spielt eine wichtige Rolle in der GRW Reform. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur werden zukünftig unterstützt, sofern sie zur regionalen Daseinsvorsorge beitragen. Die Gemeinden haben die Entscheidungsbefugnis darüber, welche Faktoren der regionalen Daseinsvorsorge gefördert werden.

Das neue Regelwerk der GRW Reform ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Während einer Übergangszeit von einem Jahr haben die Länder die Wahl zwischen den neuen und alten Regelungen.

Weitere Informationen zur GRW Reform finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Fazit: Die GRW Reform eröffnet Unternehmen neue Chancen, von der Förderung für nachhaltige Investitionen und der Stärkung der regionalen Wirtschaft zu profitieren. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und informieren Sie sich bei DORUCON über die genauen Voraussetzungen und Beratungsmöglichkeiten. Starten Sie Ihre nachhaltigen Investitionen und leisten Sie einen Beitrag zur Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

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Green Tech Unternehmen aufgepasst!

Green Tech Unternehmen aufgepasst!

Mitte Januar ist das Förderprogramm Invest BW mit einem Förderbudget von 30 Millionen Euro in die fünfte Förderrunde gestartet. Im Fokus stehen dabei Innovationen aus dem Bereich Green Tech. Das Ziel der Förderrunde ist es die Green Tech Landschaft in Baden-Württemberg gezielt zu fördern und damit voranzubringen. Anträge können bis 31. März, 15 Uhr eingereicht werden.

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EIC-Accelerator – Ergebnisse Oktober 2021

EIC-Accelerator – Ergebnisse Oktober 2021

In der Oktober Förderrunde 2021 des EIC-Accelerator wurden an insgesamt 99 Start-Ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus 21 Ländern 627 Millionen Euro an Fördergeldern ausgeschüttet.

Darunter unter anderem der DORUCON Mandant CO2BioClean, welcher eine Fördersumme von insgesamt 6,6 Millionen Euro erhielt. Diese Summe setzet sich aus 2,2 Millionen Euro an reiner Förderung und 4,4 Millionen Euro Eigenkapital Zuschuss zusammen.

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Förderprogramm ZIM – Was bringt die Zukunft

Förderprogramm ZIM – Was bringt die Zukunft

Die Das Förderprogramm ZIM zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist seit Oktober 2021 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Bisher gibt es noch keine endgültigen Aussagen, wann es wieder starten wird und in welche Höhe ein Förderbudget zur Verfügung steht. Das Bundeswirtschaftsministerium gab lediglich bekannt, dass die Mittel für 2021 aufgrund der hohen Nachfrage ausgeschöpft seien. Bereits eingereichte Anträge können mit dem Restbudget für 2022 noch bedient werden. Die Einreichung neuer Förderanträge is jedoch nicht möglich.

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