Neue ZIM-Ausschreibung zwischen Deutschland und Frankreich

Neue ZIM-Ausschreibung zwischen Deutschland und Frankreich

Unternehmen, die ein Technologieprojekt mit Partnern aus Frankreich planen, können sich bis zum 29. November 2019 auf eine neue Ausschreibung bewerben: Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden die Informationen zur sechsten ZIM-Ausschreibung zwischen Deutschland und Frankreich veröffentlicht.

Für wen ist die ZIM-Ausschreibung Deutschland-Frankreich interessant?

An der Ausschreibung können Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen teilnehmen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

Deutschland Frankreich
Förderprogramm ZIM Aide au partenariat technologique (APT)
Projektträger AiFProjekt GmbH Bpifrance
Förderbereich technologieoffen technologieoffen
Förderberechtigte -KMU mit bis zu 499 Mitarbeitern (KMU Definition)
-Forschungseinrichtungen/Universitäten
Unternehmen mit bis zu 2000 fulltime equivalente
Fördersatz -KMU bis zu 55% der Projektkosten, max. 380.000€
– Forschungseinrichtungen/Universitäten 100%, max. 190.000€
50.000€ bis 3.000.000€ (abhängigvon Finanzanalyse des Unternehmens)
Förderung nicht-rückzahlbarer Zuschuss zinsloses Darlehen bei technischem Erfolg

Für die Teilnahme an der Ausschreibung gelten weitere Antragskriterien. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des BMWi.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Förderung ist technologieoffen. Ziel sollte sein, dass ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung entwickelt wird. Wichtig ist, dass das Förderprojekt innovativ ist und die Innovation wiederum marktwirksam. Im Förderantrag muss weiterhin dargelegt werden, dass durch die Zusammenarbeit der Partner aus Deutschland und Frankreich deutlich bessere Ergebnisse erzielt werden als ohne Kooperation.

Hintergrund zur deutsch-französischen ZIM-Ausschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit mehreren Ländern Kooperationen vereinbart. Dazu werden regelmäßig Ausschreibungen veröffentlicht. In ihnen sind z.B. das gemeinsame Antragsverfahren und die Förderbedingungen festgelegt. So wird die Zusammenarbeit von internationalen Forschungspartnern erleichtert.

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